BfR: Aktualisierte Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Empfehlungen für Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und...

# BfR: Aktualisierte Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Empfehlungen für Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln aktualisiert.

Hintergrund

Das BfR entwickelt seit etwa zwei Jahrzehnten Empfehlungen für Höchstmengen, die als Grundlage für rechtliche Regelungen auf EU-Ebene dienen sollen. Die Empfehlungen basieren auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, einschließlich der Tolerable Upper Intake Levels (ULs) der EFSA.

Kernaussagen

  • BfR betrachtet Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen mit ausgewogener Ernährung als generell unnötig
  • Internationale Studien zeigen keine zusätzlichen positiven Gesundheitseffekte bei Mikronährstoffaufnahme über den Bedarf hinaus
  • Die Höchstmengenempfehlungen berücksichtigen ULs, Nährstoffaufnahme aus der normalen Ernährung und Referenzwerte
  • Regelmäßige Aktualisierungen erfolgen basierend auf neuen EFSA-Stellungnahmen

Auswirkungen für Hersteller

Deutsche Hersteller sollten die BfR-Empfehlungen bei der Produktentwicklung berücksichtigen, auch wenn diese derzeit nicht rechtlich bindend sind. Die Empfehlungen können als Orientierung für sichere Dosierungen dienen und zukünftige Regulierungen vorwegnehmen.

Handlungsempfehlungen

  • Überprüfen Sie Ihre Produktformulierungen gegen die aktuellen BfR-Höchstmengenempfehlungen
  • Beachten Sie spezifische Warnhinweise für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Schwangere, ältere Personen)
  • Dokumentieren Sie die Sicherheitsbewertung Ihrer Dosierungen
  • Implementieren Sie ein System zur Überwachung von BfR-Updates
  • Berücksichtigen Sie die BfR-Empfehlungen auch für den Export in andere EU-Länder

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.

Quelle: [BfR](https://www.bfr.bund.de/lebensmittel-und-futtermittelsicherheit/gesundheitliche-risikobewertung-spezieller-lebensmittelgruppen/gesundheitliche-bewertung-von-nahrungsergaenzungsmitteln/)

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.