BfR aktualisiert Jod-Höchstmengen: Neue Empfehlungen für Nahrungsergänzungsmittel
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Empfehlungen für Jod in Nahrungsergänzungsmitteln aktualisiert. Die neuen Höchstmengen berücksichtigen die unzureichende Jodversorgung in der Bevölkerung und veränderte Ernährungsgewohnheiten.
# BfR aktualisiert Jod-Höchstmengen: Neue Empfehlungen für Nahrungsergänzungsmittel
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Dezember 2025 seine Empfehlungen für Höchstmengen von Jod in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln aktualisiert. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund einer anhaltend unzureichenden Jodversorgung in der Bevölkerung und sich verändernder Ernährungsgewohnheiten.
Hintergrund
Jod ist ein essentielles Spurenelement, das für die Produktion von Schilddrüsenhormonen unerlässlich ist. Trotz der Verwendung von jodiertem Speisesalz zeigen repräsentative Daten des Robert Koch-Instituts, dass etwa ein Drittel der Erwachsenen und fast 45% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland eine Jodzufuhr unterhalb des geschätzten mittleren Bedarfs aufweisen.
Besonders problematisch ist der zunehmende Verzicht auf Milch und Milchprodukte, die traditionell wichtige Jodquellen darstellen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) und die Österreichische Gesellschaft für Ernährung (ÖGE) haben 2025 ihre Referenzwerte für die Jodzufuhr aktualisiert.
Kernaussagen der BfR-Stellungnahme
* Nahrungsergänzungsmittel: Für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene wird eine Höchstmenge von 100 µg Jod pro Tagesdosis empfohlen * Schwangere und Stillende: Aufgrund des erhöhten Bedarfs wird für diese Gruppe eine höhere Höchstmenge von 150 µg Jod pro Tagesdosis vorgeschlagen * Pflanzliche Milchalternativen: Diese dürfen nun mit bis zu 14 µg Jod pro 100 g oder 100 ml angereichert werden, entsprechend dem medianen natürlichen Jodgehalt in Milch * Jodiertes Salz: Die bestehenden Modelle des Max Rubner-Instituts und des BfR zeigen, dass eine Erhöhung des Jodgehalts in Salz von 25 µg auf 30 µg pro kg sicher ist
Auswirkungen für Hersteller
Die aktualisierten Empfehlungen haben direkte Konsequenzen für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln:
Hersteller sollten ihre Produktformulierungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die neuen Höchstmengenempfehlungen einzuhalten. Besonders bei Produkten für Schwangere und Stillende ist die Anpassung auf 150 µg pro Tagesdosis relevant. Die Möglichkeit, pflanzliche Milchalternativen mit Jod anzureichern, eröffnet neue Produktchancen im wachsenden Markt für vegane und vegetarische Lebensmittel.
Handlungsempfehlungen
* Überprüfen Sie bestehende Produktformulierungen auf Konformität mit den neuen BfR-Empfehlungen * Passen Sie Produktetiketten an, insbesondere bei Produkten für Schwangere und Stillende * Erwägen Sie die Entwicklung jodangereicherter pflanzlicher Milchalternativen * Dokumentieren Sie die wissenschaftliche Begründung für Ihre Jod-Dosierungen * Beachten Sie die tolerierbare Gesamtzufuhrmenge (UL) von 600 µg pro Tag für Erwachsene
Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.
Quelle: [BfR Stellungnahme Nr. 065/2025](https://www.bfr.bund.de/stellungnahme/aktualisierung-2025-hoechstmengenvorschlaege-fuer-jod-in-lebensmitteln-inklusive-nahrungsergaenzungsmitteln/)
*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.
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