BGH-Urteil: CBD-Öle sind keine Arzneimittel
BGH-Urteil: CBD-Öle sind keine Arzneimittel
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden, dass CBD-Öle mit einem THC-Gehalt unter 0,2% als Lebensmittel eingestuft werden können.
Hintergrund
Dieser Artikel behandelt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel-Regulierung. Die genannten Informationen basieren auf offiziellen Veröffentlichungen von EFSA, BfR, UK FSA und anderen europäischen Behörden.
Wichtige Punkte
- Punkt 1: Regulatorische Änderungen haben direkte Auswirkungen auf Ihre Produkte
- Punkt 2: Compliance-Prüfungen sollten regelmäßig durchgeführt werden
- Punkt 3: Multi-Country-Launch erfordert länderspezifische Anpassungen
- Punkt 4: Health Claims müssen exakt den EFSA-Vorgaben entsprechen
- Punkt 5: Kennzeichnungspflichten variieren zwischen EU-Mitgliedstaaten
Praktische Handlungsempfehlungen
Für Hersteller
- Sofortige Überprüfung: Prüfen Sie Ihre bestehenden Formulierungen
- Dokumentation: Stellen Sie vollständige Compliance-Dokumentation sicher
- Multi-Market: Berücksichtigen Sie länderspezifische Anforderungen
- Zeitplan: Planen Sie Reformulierungen rechtzeitig ein
Für Händler
- Lieferanten-Check: Fordern Sie aktuelle Compliance-Dokumente an
- Produktprüfung: Nutzen Sie automatisierte Tools wie Supplement-Check.eu
- Lagerbestand: Prüfen Sie bestehende Lagerbestände auf Konformität
- Marketing: Passen Sie Claims und Beschreibungen an
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✅ Automatische Prüfung von Höchstmengen (BfR, EFSA, UK FSA, Swiss FSVO)
✅ Health Claims Validierung
✅ Länderspezifische Warnungen und Empfehlungen
✅ PDF/Excel-Export für Ihre Dokumentation
✅ KI-gestützte Fix-Vorschläge bei Non-Compliance
Fazit
Die regulatorische Landschaft für Nahrungsergänzungsmittel in Europa entwickelt sich kontinuierlich weiter. Regelmäßige Compliance-Checks sind unerlässlich, um Verkaufsverbote, Abmahnungen und hohe Strafen zu vermeiden.
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Veröffentlicht am: 2025-12-15
Kategorie: rechtsprechung
Lesezeit: 10 Minuten
Disclaimer: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.
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