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EuGH: Melatonin-Einstufung als Arzneimittel in Frankreich rechtmäßig

Supplement-Check.eu Redaktion
15. März 2025
1 min
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EuGH-Urteil C-123/24

Der EuGH hat entschieden, dass Frankreich Melatonin-Produkte mit >2 mg pro Tagesdosis als Arzneimittel einstufen darf, auch wenn sie in anderen EU-Ländern als NEM verkauft werden.

Folgen

  • Keine automatische gegenseitige Anerkennung von NEM in der EU
  • Nationale Behörden behalten Entscheidungsfreiheit
  • Hersteller müssen länderspezifische Regularien prüfen

Praxistipp

Prüfen Sie vor Export nach Frankreich die Melatonin-Dosierung in Ihren Produkten.

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