Rechtsprechung & Urteile
EuGH: Melatonin-Einstufung als Arzneimittel in Frankreich rechtmäßig
Supplement-Check.eu Redaktion
15. März 2025
1 min
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EuGH-Urteil C-123/24
Der EuGH hat entschieden, dass Frankreich Melatonin-Produkte mit >2 mg pro Tagesdosis als Arzneimittel einstufen darf, auch wenn sie in anderen EU-Ländern als NEM verkauft werden.
Folgen
- Keine automatische gegenseitige Anerkennung von NEM in der EU
- Nationale Behörden behalten Entscheidungsfreiheit
- Hersteller müssen länderspezifische Regularien prüfen
Praxistipp
Prüfen Sie vor Export nach Frankreich die Melatonin-Dosierung in Ihren Produkten.
Quelle zum Überprüfen oder Vertiefen
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=289567Ähnliche Artikel
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