EuGH: Melatonin-Einstufung als Arzneimittel in Frankreich rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht Frankreichs, Melatonin als Arzneimittel einzustufen.

EuGH-Urteil C-123/24

Der EuGH hat entschieden, dass Frankreich Melatonin-Produkte mit >2 mg pro Tagesdosis als Arzneimittel einstufen darf, auch wenn sie in anderen EU-Ländern als NEM verkauft werden.

Folgen

  • Keine automatische gegenseitige Anerkennung von NEM in der EU
  • Nationale Behörden behalten Entscheidungsfreiheit
  • Hersteller müssen länderspezifische Regularien prüfen

Praxistipp

Prüfen Sie vor Export nach Frankreich die Melatonin-Dosierung in Ihren Produkten.

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.