Deutschland plant Verbot von Kühlstoffen in E-Zigaretten
Das Bundesministerium plant ein Verbot von 13 Aroma- und Kühlstoffen in E-Zigaretten, darunter Menthol, basierend auf BfR-Stellungnahmen.
Bundesregierung plant Verbot von 13 Aroma- und Kühlstoffen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet an einer Änderung der Tabakerzeugnisverordnung, die 13 Aroma- und Kühlstoffe in E-Zigaretten und E-Liquids verbieten soll – darunter auch Menthol.
Betroffene Substanzen
Die geplante Verordnung umfasst folgende Stoffe: - Menthol - Sucralose - Verschiedene Kühlstoffe (z.B. WS-23, N-Ethyl-2-(isopropyl)-5-methylcyclohexanecarboxamide) - 1,8-Cineole (Eucalyptol) - Menthylacetat - L-Menthyllactat - Weitere mentholbasierte Verbindungen
Wissenschaftliche Grundlage
Die geplanten Einschränkungen basieren auf Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das BfR hat neun Kühlstoffe bewertet und kommt zu dem Schluss, dass die meisten von ihnen langfristige Gesundheitsrisiken bergen können, insbesondere für Leber und Nieren.
Kritische Anmerkung: Die BfR-Bewertung basiert hauptsächlich auf Studien zur oralen Aufnahme bei Ratten, nicht auf inhalativer Aufnahme beim Menschen. Das BfR selbst räumt ein, dass dieser Ansatz die Risiken möglicherweise unter- oder überschätzt.
Begründung für das Verbot
Gesundheitsaspekt: Potenzielle Organschäden bei moderatem bis hohem Konsum
Kühleffekt: Der kühlende Effekt kann den Geschmack überdecken und den Einstieg erleichtern, besonders bei Jugendlichen
Menthol-Vergleich: Menthol ist in klassischen Zigaretten EU-weit seit 2020 verboten
Aktueller Stand des Verfahrens
Konsultationsphase: Bis zum 13. Februar 2026 können Bundesländer und Verbände Stellung nehmen
Bundesrat: Anschließend Diskussion in den Ausschüssen des Bundesrats
EU-Notifizierung: Nach Beschluss muss die Verordnung bei der EU notifiziert werden
Inkrafttreten: Nach Ablauf der Wartefrist Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Kritik aus der Branche
Branchenvertreter kritisieren das geplante Verbot scharf:
Menthol-Verbot: Tom Mrva, Geschäftsführer von happy liquid, bezeichnet das Menthol-Verbot als "logikfrei", da Menthol ein gut erforschter Stoff ist, der in der Pharmazie für inhalative Anwendungen zugelassen ist.
Schwarzmarkt-Risiko: Die Industrie warnt, dass ein Verbot den Schwarzmarkt stärken und der organisierten Kriminalität in die Hände spielen könnte.
Wissenschaftliche Basis: Kritiker bemängeln, dass die BfR-Studien auf oraler Aufnahme bei Ratten basieren und nicht auf inhalativer Aufnahme beim Menschen.
Praktische Auswirkungen
Sollte die Verordnung in Kraft treten, sind folgende Konsequenzen zu erwarten:
Produktsortiment: Menthol- und kühlstofflastige Liquids wären besonders betroffen
Rezepturänderungen: Hersteller müssten ihre Formulierungen anpassen
Übergangsfristen: Details zu Übergangsfristen sind noch nicht bekannt
Einordnung
Das geplante Verbot reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung von E-Zigaretten in Deutschland und der EU. Während Befürworter auf den Jugendschutz und potenzielle Gesundheitsrisiken verweisen, kritisieren Gegner die wissenschaftliche Grundlage und warnen vor unbeabsichtigten Folgen wie der Stärkung des Schwarzmarkts.
Quelle: [Happy Liquid Blog](https://www.happy-liquid.de/blog/verbot-inhaltsstoffe-e-zigaretten/)
*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.
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