EU genehmigt neue Folat-Quelle für Supplements

Die EU-Kommission hat Monosodium L-5-methyltetrahydrofolat als neue Folat-Quelle für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.

# EU genehmigt neue Folat-Quelle für Supplements

Die EU-Kommission hat am 5. November 2025 eine neue, bioaktive Folat-Quelle für Nahrungsergänzungsmittel genehmigt.

Die Neuerung

Neue Zugelassene Quelle - **Monosodium salt of L-5-methyltetrahydrofolic acid** - **Regulation (EU) 2025/2224** - **In Kraft seit:** 5. November 2025

Rechtsgrundlage - Ändert Annex II der Directive 2002/46/EC - Basiert auf EFSA Scientific Opinion vom 26. Oktober 2023 - Gilt für alle EU-Mitgliedstaaten

Vorteile für Hersteller

Bioaktive Form - Direkt verwertbare Folatform - Keine Umwandlung im Körper nötig - Besonders für MTHFR-Polymorphismen geeignet

Anwendungsbereiche - Pränatale Supplemente - B-Vitamin-Komplexe - Multivitamin-Präparate

Technische Spezifikationen

Anforderungen - Reinheitskriterien gemäß EFSA-Opinion - Stabilitätsnachweise erforderlich - GMP-konforme Herstellung

Dosierungshinweise - Folat-Äquivalenz: 1:1 zu Folsäure - Maximaldosis: 200 µg/Tag (BfR-Empfehlung) - Kennzeichnung als "Folat" oder "Folsäure"

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Quelle: [EUR-Lex Regulation 2025/2224](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202502224)

*Erstellt am: 5. November 2025 • Zuletzt aktualisiert: 5. November 2025*

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.