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BGH-Urteil: Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln

Supplement-Check.eu Redaktion
24. Jan. 2025
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Urteil vom 24.01.2025 (Az. I ZR 89/23)

Der BGH hat entschieden, dass bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform der Grundpreis pro 100 g Füllmasse (nicht pro Kapsel) anzugeben ist.

Begründung

  • Verbraucher müssen Produkte vergleichen können
  • Gewicht der Kapselhülle ist irrelevant
  • Angabe "Preis pro Kapsel" reicht nicht aus

Praxiskonsequenzen

  1. Überprüfung aller Online-Shop-Darstellungen
  2. Anpassung von Amazon/eBay-Listings
  3. Abmahnrisiko bei Nichtbeachtung

Empfehlung

Implementieren Sie die Grundpreisangabe spätestens bis 28.02.2025 um Abmahnungen zu vermeiden.

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