BGH-Urteil: Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln

Bundesgerichtshof entscheidet über Pflicht zur Grundpreisangabe bei NEM in Kapseln.

Urteil vom 24.01.2025 (Az. I ZR 89/23)

Der BGH hat entschieden, dass bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform der Grundpreis pro 100 g Füllmasse (nicht pro Kapsel) anzugeben ist.

Begründung

  • Verbraucher müssen Produkte vergleichen können
  • Gewicht der Kapselhülle ist irrelevant
  • Angabe "Preis pro Kapsel" reicht nicht aus

Praxiskonsequenzen

1. Überprüfung aller Online-Shop-Darstellungen 2. Anpassung von Amazon/eBay-Listings 3. Abmahnrisiko bei Nichtbeachtung

Empfehlung

Implementieren Sie die Grundpreisangabe spätestens bis 28.02.2025 um Abmahnungen zu vermeiden.

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.