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Pflanzenstoff

Ginkgo biloba Höchstmengen in Europa

Ginkgo biloba steht an der Grenze zwischen NEM und Arzneimittel. Ab 120 mg Extrakt/Tag verlangen viele EU-Länder eine Arzneimittelzulassung wegen pharmakologischer Wirkung.

Stand: 2025 | Quellen: BfR, EFSA, UK FSA, Swiss FSVO, nationale Behörden | 0 Länder erfasst

Häufige Fragen zu Ginkgo biloba

Allgemeine Infos

Kategorie:

Mineralstoff

Einheit:

mg

Häufige Formen:

Ginkgo-Extrakt 50:1, Ginkgo-Blätter, Standardisiert 24%/6%

Gesundheitliche Vorteile

  • Kognition
  • Durchblutung
  • Gedächtnis

Compliance-Status

Länder erfasst:
0
Zielgruppen:
0
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Regulatorischer Hintergrund: Ginkgo biloba

Warum Ginkgo biloba in der EU besonders reguliert wird

In Deutschland ist Ginkgo als Arzneimittel etabliert (z.B. Tebonin®). Die Novel-Food-Verordnung betrifft isolierte Flavonoide. Blutverdünnende Wirkung erfordert Warnhinweise bei gleichzeitiger Antikoagulantien-Einnahme. Health Claims zur Kognition wurden von der EFSA weitgehend abgelehnt.

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Quellen & Referenzen

Offizielle Behörden-Dokumente zu Ginkgo biloba Höchstmengen

Stand der Daten: Januar 2025. Supplement-Check.eu übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde.