
Ginkgo biloba Höchstmengen in Europa
Ginkgo biloba steht an der Grenze zwischen NEM und Arzneimittel. Ab 120 mg Extrakt/Tag verlangen viele EU-Länder eine Arzneimittelzulassung wegen pharmakologischer Wirkung.
Stand: 2025 | Quellen: BfR, EFSA, UK FSA, Swiss FSVO, nationale Behörden | 0 Länder erfasst
Häufige Fragen zu Ginkgo biloba
Allgemeine Infos
Mineralstoff
mg
Ginkgo-Extrakt 50:1, Ginkgo-Blätter, Standardisiert 24%/6%
Gesundheitliche Vorteile
- Kognition
- Durchblutung
- Gedächtnis
Compliance-Status
Regulatorischer Hintergrund: Ginkgo biloba
Warum Ginkgo biloba in der EU besonders reguliert wird
In Deutschland ist Ginkgo als Arzneimittel etabliert (z.B. Tebonin®). Die Novel-Food-Verordnung betrifft isolierte Flavonoide. Blutverdünnende Wirkung erfordert Warnhinweise bei gleichzeitiger Antikoagulantien-Einnahme. Health Claims zur Kognition wurden von der EFSA weitgehend abgelehnt.
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Quellen & Referenzen
Offizielle Behörden-Dokumente zu Ginkgo biloba Höchstmengen
Stand der Daten: Januar 2025. Supplement-Check.eu übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde.