
Siliciumdioxid (E551) Höchstmengen in Europa
Siliciumdioxid (E551) ist noch erlaubt, steht aber wegen Nano-Bedenken unter EFSA-Beobachtung. Kann bald E171 folgen.
Stand: 2025 | Quellen: BfR, EFSA, UK FSA, Swiss FSVO, nationale Behörden | 0 Länder erfasst
Häufige Fragen zu Siliciumdioxid (E551)
Allgemeine Infos
Mineralstoff
mg
E551, Kieselsäure, SiO2, Rieselhilfe
Gesundheitliche Vorteile
- Rieselfähigkeit
- Anti-Klumpen
- Trägerstoff
Compliance-Status
Regulatorischer Hintergrund: Siliciumdioxid (E551)
Warum Siliciumdioxid (E551) in der EU besonders reguliert wird
E551 ist als Rieselhilfe/Anti-Klumpmittel zugelassen (quantum satis). Die EFSA hat 2018 die Sicherheit neu bewertet – Nano-Partikel sind bedenklich. Eine Einschränkung/Verbot wie bei E171 ist möglich. "Clean Label"-Trend: Verbraucher wollen keine E-Nummern. Marketing "ohne Rieselhilfen" ist Verkaufsargument. Alternativen: Reismehl, Maltodextrin.
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Quellen & Referenzen
Offizielle Behörden-Dokumente zu Siliciumdioxid (E551) Höchstmengen
Stand der Daten: Januar 2025. Supplement-Check.eu übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde.