Supplement-Check.eu Logo
Sonstiges

PABA Höchstmengen in Europa

PABA wird in "Anti-Grau-Haar"-Produkten verwendet. Es ist KEIN Vitamin und hat keine zugelassenen Health Claims.

Stand: 2025 | Quellen: BfR, EFSA, UK FSA, Swiss FSVO, nationale Behörden | 0 Länder erfasst

Häufige Fragen zu PABA

Allgemeine Infos

Kategorie:

Mineralstoff

Einheit:

mg

Häufige Formen:

Para-Aminobenzoesäure, Vitamin Bx, PABA-Kalium

Gesundheitliche Vorteile

  • Haare
  • Pigmentierung
  • Haut

Compliance-Status

Länder erfasst:
0
Zielgruppen:
0
Jetzt prüfen

Regulatorischer Hintergrund: PABA

Warum PABA in der EU besonders reguliert wird

PABA (Para-Aminobenzoesäure) ist KEIN anerkanntes Vitamin – "Vitamin Bx" ist Marketing. Die EFSA hat keine Health Claims zugelassen. In hohen Dosen kann PABA Leberschäden verursachen. In den USA verboten PABA als Sonnenschutz-Zutat in Kosmetika (Sensibilisierung). NEM-Status in der EU umstritten – möglicherweise Arzneimittel.

Compliance prüfen mit PABA

Nutzen Sie unseren kostenlosen Compliance-Check, um Ihre Rezeptur mit PABA für alle Zielmärkte zu prüfen.

Quellen & Referenzen

Offizielle Behörden-Dokumente zu PABA Höchstmengen

Stand der Daten: Januar 2025. Supplement-Check.eu übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde.