BfR veröffentlicht Stellungnahme zu Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten-Kühlstoffen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner Stellungnahme Nr. 003/2026 vom 23. Januar 2026 potenzielle Gesundheitsrisiken von Kühlstoff...
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner Stellungnahme Nr. 003/2026 vom 23. Januar 2026 potenzielle Gesundheitsrisiken von Kühlstoffen in E-Zigaretten bewertet. Die Bewertung zeigt, dass bei moderatem bis hohem Konsum langfristige Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können.
Bewertete Kühlstoffe
Das BfR hat neun zusätzliche Kühlstoffe untersucht, darunter Menthol, Menthylacetat und Eucalyptol, die häufig in E-Zigaretten-Liquids verwendet werden. Diese Substanzen werden eingesetzt, um ein kühlendes Gefühl beim Inhalieren zu erzeugen.
Gesundheitliche Bedenken
Die Bewertung basiert auf Daten aus Tierstudien zur oralen Aufnahme, da öffentliche Daten zu den gesundheitlichen Auswirkungen inhalierter Kühlstoffe fehlen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass bei den meisten bewerteten Kühlstoffen die toxikologischen Sicherheitsmargen (Margin of Exposure, MOE) bereits bei moderatem Konsum nicht eingehalten werden. Besonders besorgniserregend sind mögliche dauerhafte Schäden an Leber und Nieren.
Empfehlungen des BfR
Das BfR rät von der Verwendung dieser Kühlstoffe in E-Liquids ab und fordert dringend weitere Forschung. Die Behörde betont, dass unklar ist, ob das Risiko beim Inhalieren von Kühlstoffen über E-Zigaretten unter- oder überschätzt wurde.
Relevanz für Nahrungsergänzungsmittel
Obwohl sich diese Stellungnahme primär auf E-Zigaretten bezieht, ist sie auch für die Nahrungsergänzungsmittel-Branche relevant. Einige der bewerteten Substanzen wie Menthol und Eucalyptol werden auch in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet. Die BfR-Bewertung unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Risikobewertung für alle Anwendungsformen dieser Substanzen.
Quelle: BfR
*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.
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