BLV Schweiz: Neue Empfehlungen zu Nahrungsergänzungsmitteln für Konsumenten

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit betont, dass Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung meist unnötig sind, gibt aber wichtige Hinweise für spezielle Bevölkerungsgruppen.

# BLV Schweiz: Neue Empfehlungen zu Nahrungsergänzungsmitteln für Konsumenten

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Januar 2025 aktualisierte Empfehlungen zu Nahrungsergänzungsmitteln für Konsumenten veröffentlicht. Die Behörde betont dabei die grundsätzliche Position, dass bei einer ausgewogenen Ernährung Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht notwendig sind.

Hintergrund

In der Schweiz sind Nahrungsergänzungsmittel als normale Lebensmittel klassifiziert und unterliegen der Lebensmittelgesetzgebung. Die spezifischen Vorgaben sind in der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) geregelt. Anders als Arzneimittel durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein Zulassungsverfahren – die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Hersteller bzw. Inverkehrbringer.

Das BLV hat ein Höchstmengenmodell für Vitamine und Mineralstoffe entwickelt, das seit dem 1. Juli 2020 in Kraft ist. Dieses Modell basiert auf dem Gesundheitsschutz und berücksichtigt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.

Kernaussagen

  • **Ausgewogene Ernährung reicht**: Bei einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung sind Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht notwendig
  • **Keine Heilmittel**: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen nicht als Heilmittel angepriesen werden
  • **Spezielle Gruppen**: Für bestimmte Bevölkerungsgruppen kann die vorübergehende Einnahme sinnvoll sein (Schwangere, ältere Personen, Veganer)
  • **Höchstmengen beachten**: Für viele Vitamine und Mineralstoffe sind Höchstmengen festgelegt, die aus Gesundheitsschutzgründen nicht überschritten werden dürfen
  • **Vorsicht bei Online-Käufen**: Besondere Vorsicht ist bei Produkten aus dem Ausland geboten, insbesondere bei fehlender Kennzeichnung in Amtssprachen

Auswirkungen für Hersteller

Die BLV-Empfehlungen haben direkte Auswirkungen auf Hersteller und Inverkehrbringer von Nahrungsergänzungsmitteln in der Schweiz:

Kennzeichnungspflichten: Die Sachbezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" muss klar auf der Verpackung angegeben sein. Zusätzlich sind spezifische Warnhinweise erforderlich, wie etwa der Hinweis, die empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten und dass Nahrungsergänzungsmittel keinen Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung darstellen.

Eigenverantwortung: Da kein Zulassungsverfahren existiert, tragen Hersteller die volle Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Dies erfordert eine sorgfältige Selbstkontrolle und Dokumentation.

Abgrenzung zu Heilmitteln: Besonders wichtig ist die klare Abgrenzung zu Heilmitteln. Produkte dürfen nicht mit Heilanpreisungen beworben werden und müssen sich auf die Ergänzung der allgemeinen Ernährung beschränken.

Handlungsempfehlungen

  • **Kennzeichnung überprüfen**: Stellen Sie sicher, dass alle obligatorischen Angaben in mindestens einer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) vorhanden sind
  • **Höchstmengen einhalten**: Überprüfen Sie Ihre Formulierungen auf Einhaltung der BLV-Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe
  • **Dokumentation pflegen**: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation zur Sicherheit und Qualität Ihrer Produkte
  • **Werbung prüfen**: Vermeiden Sie jegliche Heilanpreisungen oder Aussagen zur Behandlung von Krankheiten
  • **Gesundheitsbezogene Angaben**: Nutzen Sie nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben aus Anhang 14 der LIV
  • **Online-Vertrieb**: Stellen Sie sicher, dass auch beim Online-Verkauf alle erforderlichen Informationen vor dem Kauf verfügbar sind
  • **Neuartige Lebensmittel**: Prüfen Sie bei neuen Inhaltsstoffen, ob eine Bewilligung als neuartiges Lebensmittel erforderlich ist

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Quelle

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Januar 2025 [FAQ Nahrungsergänzungsmittel für Konsumenten (PDF)](https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/lebensmittel-im-fokus/faq-nem-konsumenten.pdf)

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.