EFSA Lehnt Health Claim für Kognitive Wirkung von Creatin Ab
EFSA lehnt Health Claim für kognitive Wirkung von Creatin ab. Hersteller müssen Marketingstrategien anpassen und auf zugelassene Claims zurückgreifen.
# EFSA Lehnt Health Claim für Kognitive Wirkung von Creatin Ab
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen Antrag auf Zulassung eines Health Claims abgelehnt, der behauptete, Creatin könne die kognitive Funktion verbessern. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die Creatin-Produkte mit kognitiven Gesundheitsversprechen vermarkten möchten.
Hintergrund
Creatin ist eine der am besten erforschten Nahrungsergänzungsmittel im Sportbereich und wird traditionell zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit eingesetzt. In den letzten Jahren haben Studien jedoch auch potenzielle kognitive Vorteile untersucht, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsgedächtnis und geistiger Ermüdung.
Die EFSA-Bewertung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Diese Verordnung verlangt eine strenge wissenschaftliche Substantiierung aller Health Claims, bevor sie in der EU verwendet werden dürfen.
Kernaussagen der EFSA-Bewertung
- **Kein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang**: Das Panel für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) kam zu dem Schluss, dass auf Grundlage der vorgelegten Daten kein kausaler Zusammenhang zwischen Creatin-Supplementierung und einer Verbesserung der kognitiven Funktion nachgewiesen werden konnte.
- **Inkonsistente Studienergebnisse**: Während akute Effekte auf das Arbeitsgedächtnis bei hohen Dosen (20 g/Tag) beobachtet wurden, waren diese Effekte bei niedrigeren oder kontinuierlichen Dosen nicht konsistent.
- **Unzureichende Evidenz**: Studien an Personen mit Erkrankungen unterstützten den Claim ebenfalls nicht ausreichend.
- **Potenzielle physiologische Wirkung anerkannt**: Die EFSA erkannte jedoch an, dass die Verbesserung kognitiver Fähigkeiten grundsätzlich eine potenziell vorteilhafte physiologische Wirkung darstellen könnte, was weitere Forschung rechtfertigt.
Auswirkungen für Hersteller
Diese Ablehnung bedeutet, dass Hersteller von Creatin-Nahrungsergänzungsmitteln in der EU keine gesundheitsbezogenen Angaben zur kognitiven Funktion machen dürfen. Unternehmen müssen ihre Marketingstrategien überprüfen und sicherstellen, dass:
1. Produktetiketten und Werbematerialien keine unzulässigen kognitiven Health Claims enthalten 2. Bestehende Produktbeschreibungen auf Konformität mit EU-Vorschriften überprüft werden 3. Alternative, zugelassene Claims für Creatin verwendet werden (z.B. zur körperlichen Leistungsfähigkeit)
Die Entscheidung unterstreicht die hohen wissenschaftlichen Standards der EFSA für Health Claims und die Notwendigkeit robuster klinischer Daten.
Handlungsempfehlungen
- **Compliance-Prüfung**: Überprüfen Sie alle Creatin-Produkte auf unzulässige kognitive Health Claims
- **Marketinganpassung**: Passen Sie Produktbeschreibungen und Werbematerialien an zugelassene Claims an
- **Forschungsinvestitionen**: Erwägen Sie Investitionen in hochwertige klinische Studien, falls Sie zukünftig einen kognitiven Claim anstreben
- **Rechtliche Beratung**: Konsultieren Sie Rechtsexperten für lebensmittelrechtliche Fragen bei grenzüberschreitendem Vertrieb
- **Marktbeobachtung**: Beobachten Sie Entwicklungen in anderen Märkten (z.B. USA), wo möglicherweise andere Regelungen gelten
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Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwalt.
Quelle: [EFSA Scientific Opinion on Creatine and Cognitive Function](https://www.nutraingredients.com/Article/2024/12/12/stakeholders-react-to-efsas-health-claim-rejection-of-creatine-for-cognitive-function)
*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.
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