EU Health Claims Verordnung: Klarheit bleibt weiterhin aus

Die EU-Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben stellt Hersteller weiterhin vor Herausforderungen. Besonders die Anforderungen an allgemeine und spezifische Health Claims sorgen für Unsicherheit in der Branche.

# EU Health Claims Verordnung: Klarheit bleibt weiterhin aus

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln sorgt auch Jahre nach ihrer Einführung für Diskussionen. Hersteller beklagen mangelnde Klarheit bei der praktischen Umsetzung.

Hintergrund

Die Health Claims Verordnung soll Verbraucher vor irreführenden Aussagen schützen und sicherstellen, dass gesundheitsbezogene Angaben wissenschaftlich belegt sind. Allgemeine gesundheitsbezogene Angaben (z.B. "gut für Sie") müssen von spezifischen, zugelassenen Health Claims begleitet werden. Die Interpretation dieser Anforderung führt jedoch zu Unsicherheiten.

Kernaussagen

  • **Begleitpflicht**: Allgemeine Health Claims müssen von spezifischen, zugelassenen Claims begleitet werden
  • **Substantieller und visueller Zusammenhang**: Der EuGH hat klargestellt, dass beide Claims inhaltlich und optisch verknüpft sein müssen
  • **Verbraucherwahrnehmung**: Konsumenten müssen den Zusammenhang sofort erkennen können
  • **Zulassungsverfahren**: Durchschnittlich 2,5 Jahre Dauer, hohe Kosten
  • **Über 260 zugelassene Claims**: Aber viele Anträge, besonders für Risikoreduktion und Kinderentwicklung, werden abgelehnt
  • **Botanicals in der Schwebe**: Viele pflanzliche Inhaltsstoffe befinden sich in regulatorischer Unsicherheit

Auswirkungen für Hersteller

Die unklare Rechtslage führt zu erheblichen Herausforderungen:

  • **Rechtsunsicherheit**: Unterschiedliche Auslegungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
  • **Marketingeinschränkungen**: Schwierigkeiten bei der Kommunikation von Produktvorteilen
  • **Hohe Kosten**: Zulassungsverfahren sind teuer und zeitaufwendig
  • **Wettbewerbsnachteile**: Unklare Regeln können zu unfairem Wettbewerb führen
  • **Enforcement-Risiko**: Nationale Behörden können unterschiedlich streng vorgehen

Besonders problematisch ist die Situation für: - Probiotika und andere Mikroorganismen (viele EFSA-Bewertungen negativ) - Botanicals (regulatorisches Limbo) - Innovative Inhaltsstoffe ohne lange Verwendungsgeschichte

Handlungsempfehlungen

  • Verwenden Sie nur zugelassene Health Claims aus der EU-Datenbank
  • Stellen Sie sicher, dass allgemeine und spezifische Claims klar verknüpft sind (inhaltlich und visuell)
  • Vermeiden Sie vage Formulierungen wie "gut für Sie" ohne spezifische Begründung
  • Prüfen Sie Claims in allen Zielländern auf nationale Besonderheiten
  • Dokumentieren Sie die wissenschaftliche Grundlage für alle Aussagen
  • Konsultieren Sie Rechtsexperten vor der Markteinführung neuer Claims
  • Beobachten Sie Rechtsprechung und Enforcement-Praxis kontinuierlich
  • Erwägen Sie alternative Kommunikationsstrategien, die keine Health Claims erfordern
  • Investieren Sie in robuste wissenschaftliche Studien für neue Claim-Anträge

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.

Quelle: [Food Navigator - EU Health Claims Regulation](https://www.foodnavigator.com/Article/2020/03/24/Will-EU-nutrition-and-health-claims-regulation-ever-be-clear-enough/)

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.