EU-Register für Health Claims: 265 zugelassene Aussagen, Botanicals weiter auf Eis
265 Health Claims sind in der EU zugelassen, doch botanische Aussagen bleiben weiter ungeklärt. Hersteller müssen sich strikt an das offizielle Register halten.
# EU-Register für Health Claims: 265 zugelassene Aussagen, Botanicals weiter auf Eis
Stand 2024 sind in der Europäischen Union 30 nährwertbezogene Angaben und 265 gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) offiziell zugelassen. Botanische Aussagen bleiben jedoch weiterhin in der Schwebe und warten auf eine wissenschaftliche Bewertung durch die EFSA.
Hintergrund
Die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt seit 2006, welche gesundheitsbezogenen Aussagen auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Angaben zu schützen und sicherzustellen, dass alle Claims wissenschaftlich belegt sind.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft jeden eingereichten Health Claim auf seine wissenschaftliche Substanz. Nur Aussagen, die diese strenge Prüfung bestehen, werden in das EU-Register aufgenommen und dürfen verwendet werden.
Kernaussagen
- **265 zugelassene Health Claims**: Diese Aussagen sind wissenschaftlich belegt und dürfen EU-weit verwendet werden
- **30 nährwertbezogene Angaben**: Aussagen über den Nährstoffgehalt (z.B. "reich an Vitamin C")
- **Botanische Claims "on hold"**: Aussagen zu pflanzlichen Inhaltsstoffen warten seit Jahren auf Bewertung
- **Strenge Prüfkriterien**: EFSA verlangt robuste wissenschaftliche Evidenz für jeden Claim
- **EU-weite Gültigkeit**: Zugelassene Claims gelten in allen Mitgliedstaaten
Das EU-Register ist öffentlich zugänglich und wird regelmäßig aktualisiert.
Auswirkungen für Hersteller
Die Situation stellt Hersteller vor erhebliche Herausforderungen:
Zugelassene Claims: Für Produkte mit Vitaminen, Mineralstoffen und einigen anderen Substanzen können etablierte Claims verwendet werden. Dies erleichtert die Vermarktung und Kommunikation mit Verbrauchern.
Botanische Produkte: Hersteller von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln befinden sich in einer Grauzone. Traditionelle Aussagen zu Kräutern und Pflanzenextrakten dürfen nicht verwendet werden, solange sie nicht offiziell zugelassen sind. Dies erschwert die Produktkommunikation erheblich.
Wettbewerbsnachteile: Produkte aus Drittländern, die über Online-Plattformen verkauft werden, unterliegen oft nicht denselben Beschränkungen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Handlungsempfehlungen
- **Register prüfen**: Konsultieren Sie regelmäßig das offizielle EU-Register für zugelassene Claims
- **Nur zugelassene Claims verwenden**: Vermeiden Sie nicht autorisierte Aussagen, auch wenn sie wissenschaftlich plausibel erscheinen
- **Alternative Kommunikation**: Entwickeln Sie kreative Wege, um Produktvorteile zu kommunizieren, ohne unzulässige Health Claims zu verwenden
- **Produktformulierung**: Erwägen Sie die Anreicherung mit Vitaminen/Mineralstoffen, für die zugelassene Claims existieren
- **Rechtliche Beratung**: Lassen Sie Ihre Produktkommunikation von Experten prüfen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Verwendung nicht zugelassener Health Claims kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.
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Quelle: [EU Health Claims Register](https://food.ec.europa.eu/food-safety/labelling-and-nutrition/nutrition-and-health-claims/eu-register-health-claims_en)
*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.
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