EU-Verordnung: Digitale Produktinformationen für Nahrungsergänzungsmittel

Neue Pflicht zur digitalen Bereitstellung von Produktinformationen via QR-Code.

Anforderungen ab 2027

  • QR-Code auf allen NEM-Verpackungen
  • Verlinkung zu vollständigen Produktinformationen
  • Mehrsprachigkeit (mind. Landessprache + EN)
  • Barrierefreiheit nach WCAG 2.1

Inhalte

  • Vollständige Zutatenliste
  • Nährwertangaben
  • Allergeninformationen
  • Wissenschaftliche Studien (optional)

Vorbereitung empfohlen ab sofort.

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.