EU-Verordnung: Neue Kennzeichnungspflichten für NEM ab 2026

Die EU führt erweiterte Kennzeichnungspflichten für Nahrungsergänzungsmittel ein.

Neue Pflichten ab 01.01.2026

1. Nährstoffreferenzwerte: Verpflichtende Angabe für alle Vitamine/Mineralstoffe 2. Warnhinweise: Standardisierte Formulierungen für Risikogruppen 3. Allergen-Kennzeichnung: Auch für Spuren aus Herstellungsprozess 4. Botanicals: Genaue Angabe von Pflanzenteilen und Extraktionsverhältnis

Handlungsempfehlungen

  • Überprüfen Sie alle Etiketten bis Q3/2025
  • Planen Sie Redesign-Kosten ein
  • Schulen Sie Ihr Qualitätsmanagement-Team

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.