EU-Verordnung: Neue Reinheitsanforderungen für Pflanzenextrakte
Die EU verschärft Anforderungen an Reinheit und Identität von Pflanzenextrakten in Nahrungsergänzungsmitteln.
Neue Anforderungen
- Botanische Identifikation nach Linnaeus-Nomenklatur
- Spezifikation von Extraktionsmethoden
- Nachweis von Wirkstoffgehalten
- Pestizid-Grenzwerte nach EU-Verordnung 396/2005
Umsetzungsfrist
Hersteller haben bis 31.12.2025 Zeit zur Anpassung.
*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.
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