EU-Verordnung: Neue Reinheitsanforderungen für Pflanzenextrakte

Die EU verschärft Anforderungen an Reinheit und Identität von Pflanzenextrakten in Nahrungsergänzungsmitteln.

Neue Anforderungen

  • Botanische Identifikation nach Linnaeus-Nomenklatur
  • Spezifikation von Extraktionsmethoden
  • Nachweis von Wirkstoffgehalten
  • Pestizid-Grenzwerte nach EU-Verordnung 396/2005

Umsetzungsfrist

Hersteller haben bis 31.12.2025 Zeit zur Anpassung.

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.