Schweiz: BLV aktualisiert Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) aktualisiert. Wichtige Änderungen betreffen EGCG aus Grüntee-Extrakten und Aminosäuren.

# Schweiz: BLV aktualisiert Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, das Schweizer Recht an wissenschaftliche Erkenntnisse und EU-Recht anzupassen.

Hintergrund

Die Schweiz reguliert Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel, nicht als Arzneimittel. Die VNem legt fest, welche Vitamine, Mineralstoffe und andere Substanzen in welchen Mengen verwendet werden dürfen. Regelmäßige Aktualisierungen sind notwendig, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Entwicklungen zu berücksichtigen.

Kernaussagen

  • **EGCG aus Grüntee-Extrakten**: Neue Höchstmenge von 300 mg pro Tag aufgrund von Lebertoxizitätsbedenken
  • **Warnhinweise**: Produkte mit EGCG müssen entsprechende Warnhinweise tragen
  • **Aminosäuren**: Anpassung der Höchstmengen für L-Isoleucin, L-Leucin und L-Valin basierend auf wissenschaftlichen Bewertungen
  • **Neue Verbindungen**: Magnesiumcitratmalat und Nicotinamidribosidchlorid als zulässige Verbindungen aufgenommen (nach EU-Zulassung als Novel Foods)
  • **Produktbezeichnung**: Vereinfachung auf "Nahrungsergänzungsmittel"

Auswirkungen für Hersteller

Hersteller, die Produkte in die Schweiz exportieren oder dort produzieren, müssen ihre Formulierungen und Etiketten überprüfen:

  • **EGCG-haltige Produkte**: Dosierung auf maximal 300 mg/Tag reduzieren und Warnhinweise ergänzen
  • **Aminosäure-Produkte**: Neue Höchstmengen beachten
  • **Neue Magnesium- und Niacin-Quellen**: Können nun verwendet werden
  • **Etikettierung**: Produktbezeichnung vereinfachen

Die Änderungen treten nach einer Übergangsfrist in Kraft, die es Herstellern ermöglicht, bestehende Bestände aufzubrauchen.

Handlungsempfehlungen

  • Überprüfen Sie alle Produkte für den Schweizer Markt auf Konformität mit der aktualisierten VNem
  • Passen Sie EGCG-Dosierungen an und ergänzen Sie erforderliche Warnhinweise
  • Aktualisieren Sie Produktetiketten gemäß den neuen Anforderungen
  • Nutzen Sie die Übergangsfrist für eine geordnete Umstellung
  • Prüfen Sie, ob neue zugelassene Verbindungen für Ihre Produktentwicklung interessant sind
  • Beachten Sie, dass die Schweiz eigene Regelungen hat, die von EU-Vorschriften abweichen können

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.

Quelle: [BLV - Aktualisierung VNem](https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/vernehmlassungen-anhoerungen/Stretto4/stretto4-vnem-erlauterungen11.pdf)

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.