Schweizer BLV Implementiert Neues Höchstmengenmodell für Nahrungsergänzungsmittel

Das Schweizer BLV hat seit 2020 ein neues wissenschaftsbasiertes Höchstmengenmodell für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln implementiert.

# Schweizer BLV Implementiert Neues Höchstmengenmodell für Nahrungsergänzungsmittel

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat seit Juli 2020 ein neues Höchstmengenmodell für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln implementiert. Dieses Modell basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Gesundheitsschutz.

Hintergrund

Die Schweiz hat ihr Regulierungssystem für Nahrungsergänzungsmittel modernisiert, um den Verbraucherschutz zu verbessern und gleichzeitig Innovation zu ermöglichen. Das neue Höchstmengenmodell berücksichtigt die tolerierbaren Höchstaufnahmemengen (UL) der EFSA und die Nährstoffaufnahme aus der normalen Ernährung.

Kernaussagen

  • Das neue Modell kategorisiert Nährstoffe nach Kritikalität und Risiko einer Überschreitung des UL
  • Höchstmengen werden individuell für jeden Nährstoff festgelegt, basierend auf wissenschaftlichen Daten
  • Die Schweiz orientiert sich an EFSA-Bewertungen, passt aber an nationale Ernährungsdaten an
  • Für einige Nährstoffe gelten strengere Grenzwerte als in der EU
  • Das Modell wird regelmäßig aktualisiert, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen

Auswirkungen für Hersteller

Hersteller, die Nahrungsergänzungsmittel in der Schweiz vertreiben, müssen ihre Produkte an das neue Höchstmengenmodell anpassen. Dies kann Reformulierungen erfordern, insbesondere wenn Produkte auch in der EU verkauft werden und unterschiedliche Grenzwerte gelten. Die Schweiz verlangt eine sorgfältige Dokumentation der Sicherheit.

Handlungsempfehlungen

  • Überprüfen Sie alle in der Schweiz vertriebenen Produkte auf Konformität mit dem neuen Höchstmengenmodell
  • Passen Sie Formulierungen an, wenn Höchstmengen überschritten werden
  • Aktualisieren Sie Produktetiketten für den Schweizer Markt
  • Dokumentieren Sie die wissenschaftliche Begründung für Ihre Dosierungen
  • Beachten Sie Unterschiede zwischen Schweizer und EU-Anforderungen bei der Produktentwicklung

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.

Quelle: [BLV - Höchstmengenmodell](https://www.blv.admin.ch/hoechstmengen-modell)

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.