Schweizer Kontrollkampagne: 89% der pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel nicht konform

Eine Kontrollkampagne der Schweizer Kantonalen Laboratorien zeigt alarmierende Ergebnisse: 125 von 127 untersuchten pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln waren nicht rechtskonform. 113 Produkte wurden vom Markt genommen.

# Schweizer Kontrollkampagne: 89% der pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel nicht konform

Eine umfassende Kontrollkampagne der Schweizer Kantonalen Laboratorien aus dem Jahr 2024 hat alarmierende Ergebnisse zutage gefördert: Von 127 untersuchten Nahrungsergänzungsmitteln auf pflanzlicher Basis waren 125 Produkte nicht rechtskonform. 113 Produkte (89%) wurden sogar vom Markt genommen.

Hintergrund

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) reguliert Nahrungsergänzungsmittel in der Schweiz als Lebensmittel, nicht als Arzneimittel. Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) legt fest, welche Substanzen verwendet werden dürfen und in welchen Mengen. Eine Revision vom 1. Juli 2020 hatte bereits die Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst.

Die Kampagne 2024 konzentrierte sich auf pflanzliche Inhaltsstoffe, die besonders häufig in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Viele dieser Produkte werden über Online-Shops vertrieben, was die Überwachung zusätzlich erschwert.

Kernaussagen

* 125 von 127 Produkten (98,4%) waren nicht rechtskonform * 113 Produkte (89%) wurden vom Markt genommen * 48 Produkte (38%) mussten sofort aus dem Verkehr gezogen werden * Häufigste Verstöße: verbotene Pflanzeninhaltsstoffe, nicht zugelassene Novel-Food-Zutaten, verbotene Substanzen wie Melatonin * Viele Online-Shops waren nicht bei den Lebensmittelkontrollbehörden registriert

Zu den häufig festgestellten verbotenen Inhaltsstoffen gehörten *Mucuna pruriens*, *Griffonia simplicifolia*, *Hypericum perforatum* sowie Cannabis-Komponenten wie CBD, CBN und CBG ohne entsprechende Novel-Food-Zulassung.

Auswirkungen für Hersteller

Diese Kampagne zeigt deutlich, dass die Schweizer Behörden die Einhaltung der Lebensmittelvorschriften bei Nahrungsergänzungsmitteln sehr ernst nehmen. Hersteller und Importeure, die Produkte in der Schweiz vertreiben möchten, müssen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und sicherstellen, dass:

* Alle verwendeten Pflanzeninhaltsstoffe nicht auf der Verbotsliste (Anhang 1 VLpH) stehen * Novel-Food-Zutaten (Substanzen ohne Verzehrgeschichte vor dem 15. Mai 1997) eine entsprechende Zulassung besitzen * Keine pharmakologisch wirksamen Substanzen wie Melatonin enthalten sind * Die Produkte bei den kantonalen Vollzugsbehörden gemeldet sind

Die hohe Beanstandungsquote deutet auf erhebliche Defizite in der Selbstkontrolle vieler Unternehmen hin, insbesondere bei Online-Händlern.

Handlungsempfehlungen

* Produktrezepturen überprüfen: Gleichen Sie alle Inhaltsstoffe mit den Schweizer Stofflisten für Pflanzen, Pilze und Algen ab, die das BLV in Zusammenarbeit mit deutschen und österreichischen Behörden entwickelt hat * Novel-Food-Status klären: Prüfen Sie für alle Inhaltsstoffe ohne Verzehrgeschichte vor 1997, ob eine Novel-Food-Zulassung vorliegt * Registrierung sicherstellen: Melden Sie Ihr Unternehmen bei den zuständigen kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden an * Kennzeichnung anpassen: Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben in einer Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorhanden sind * Vorsicht bei Online-Vertrieb: Auch für online verkaufte Produkte gelten die Schweizer Lebensmittelvorschriften vollumfänglich

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.

Quelle: [Bericht zur nationalen Produktekampagne Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzlicher Basis 2024](https://kantonschemiker.ch/wp-content/uploads/2025/04/Bericht-zur-nationalen-Produktekampagne_Nahrungsergaenzungsmittel-auf-pflanzlicher-Basis_2024.pdf), Kantonale Laboratorien Schweiz, April 2025

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.