Supplement-Check.eu Logo
Pflanzenstoff

Beinwell Höchstmengen in Europa

Beinwell ist als Nahrungsergänzungsmittel in der EU VERBOTEN wegen PA-Gehalt. Nur äußerliche Anwendung (Salben) ist erlaubt.

Stand: 2025 | Quellen: BfR, EFSA, UK FSA, Swiss FSVO, nationale Behörden | 0 Länder erfasst

Häufige Fragen zu Beinwell

Allgemeine Infos

Kategorie:

Mineralstoff

Einheit:

mg

Häufige Formen:

Symphytum officinale, Beinwellwurzel, Allantoin

Gesundheitliche Vorteile

  • Gelenke
  • Knochen
  • Wundheilung

Compliance-Status

Länder erfasst:
0
Zielgruppen:
0
Jetzt prüfen

Regulatorischer Hintergrund: Beinwell

Warum Beinwell in der EU besonders reguliert wird

Beinwell (Symphytum officinale) enthält hohe Konzentrationen an Pyrrolizidinalkaloiden – oral VERBOTEN in der EU. Die FDA hat orale Beinwell-Produkte 2001 verboten. Nur externe Anwendung (Salben, Cremes) ist erlaubt, und auch diese sind in Deutschland auf max. 4-6 Wochen beschränkt. Allantoin als isolierter Inhaltsstoff ist unproblematisch.

Compliance prüfen mit Beinwell

Nutzen Sie unseren kostenlosen Compliance-Check, um Ihre Rezeptur mit Beinwell für alle Zielmärkte zu prüfen.

Quellen & Referenzen

Offizielle Behörden-Dokumente zu Beinwell Höchstmengen

Stand der Daten: Januar 2025. Supplement-Check.eu übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde.