15 Jahre EU-Gesundheitsangaben-Verordnung: Bilanz und Herausforderungen

Eine wissenschaftliche Analyse zeigt Erfolge und anhaltende Probleme bei der Regulierung von Health Claims in Europa nach 15 Jahren EU-Verordnung 1924/2006.

# 15 Jahre EU-Gesundheitsangaben-Verordnung: Bilanz und Herausforderungen

Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln feiert ihr 15-jähriges Bestehen. Eine aktuelle wissenschaftliche Analyse zeigt sowohl Erfolge als auch anhaltende Herausforderungen bei der Regulierung von Health Claims in Europa.

Hintergrund

Im Dezember 2006 trat die EU-Verordnung 1924/2006 in Kraft, um EU-weit harmonisierte Regeln für Nährwert- und Gesundheitsangaben zu schaffen. Ziel war es, Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen und gleichzeitig Innovation zu fördern. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) spielt dabei eine zentrale Rolle bei der wissenschaftlichen Bewertung von Health Claims.

Kernaussagen

  • **Tausende Bewertungen**: Die EFSA hat seit 2006 mehrere tausend Health Claims wissenschaftlich bewertet und Hunderte von Gutachten veröffentlicht
  • **Positive Liste**: Autorisierte Health Claims werden in einem EU-Register geführt, das Transparenz für Hersteller und Verbraucher schafft
  • **Botanicals on Hold**: Viele pflanzenbezogene Claims befinden sich weiterhin in einem "On-Hold"-Status und warten auf eine endgültige Entscheidung
  • **Fehlende Nährwertprofile**: Die ursprünglich geplanten Nährwertprofile wurden bis heute nicht eingeführt, was bedeutet, dass auch Produkte mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt Health Claims tragen dürfen
  • **Unterschiedliche Umsetzung**: Die Mitgliedstaaten setzen die Verordnung teilweise unterschiedlich um, was zu Rechtsunsicherheit führt

Auswirkungen für Hersteller

Die 15-jährige Bilanz zeigt, dass Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln weiterhin mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sind. Die lange Wartezeit für botanische Claims schränkt Innovationen ein. Gleichzeitig ermöglicht das Fehlen von Nährwertprofilen, dass auch ernährungsphysiologisch weniger wertvolle Produkte mit Health Claims beworben werden können, was den Wettbewerb verzerrt.

Die unterschiedliche Auslegung der Verordnung in verschiedenen EU-Ländern erschwert den grenzüberschreitenden Handel. Hersteller müssen ihre Produktkennzeichnung und Werbung länderspezifisch anpassen, was zusätzliche Kosten verursacht.

Handlungsempfehlungen

  • **Nur autorisierte Claims verwenden**: Prüfen Sie das offizielle EU-Register für zugelassene Health Claims vor jeder Produktkennzeichnung
  • **Botanicals mit Vorsicht**: Vermeiden Sie Health Claims für pflanzliche Inhaltsstoffe, die sich im "On-Hold"-Status befinden
  • **Dokumentation**: Halten Sie wissenschaftliche Nachweise für alle verwendeten Claims bereit
  • **Länderprüfung**: Klären Sie vor Markteinführung die spezifischen Anforderungen in jedem Zielland
  • **Monitoring**: Beobachten Sie laufende Entwicklungen zur möglichen Einführung von Nährwertprofilen

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Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwalt.

Quelle: [Fifteen Years of Regulating Nutrition and Health Claims in Europe](https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8161257/)

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.