BGH "Botanicals II": Keine Irreführung durch botanische Bezeichnungen

BGH: Verwendung lateinischer Pflanzennamen ist nicht irreführend, wenn deutsche Übersetzung beigefügt ist.

Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung lateinischer Pflanzennamen (z.B. "Curcuma longa") in Kombination mit der deutschen Bezeichnung ("Kurkuma") nicht wettbewerbswidrig ist. Reine lateinische Bezeichnungen ohne Übersetzung bleiben problematisch.

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.