Rechtsprechung & Urteile
BGH "Botanicals II": Keine Irreführung durch botanische Bezeichnungen
Supplement-Check.eu Redaktion
22. Mai 2025
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Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung lateinischer Pflanzennamen (z.B. "Curcuma longa") in Kombination mit der deutschen Bezeichnung ("Kurkuma") nicht wettbewerbswidrig ist. Reine lateinische Bezeichnungen ohne Übersetzung bleiben problematisch.
Quelle zum Überprüfen oder Vertiefen
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=01.06.2023&Aktenzeichen=I+ZR+109/22Ähnliche Artikel
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