BfR aktualisiert Höchstmengen-Empfehlungen für Vitamine 2024
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BfR aktualisiert Höchstmengen-Empfehlungen für Vitamine 2024
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Empfehlungen für Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln grundlegend überarbeitet. Die Aktualisierung basiert auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen der EFSA.
Hintergrund
Die BfR-Höchstmengenempfehlungen dienen als wissenschaftliche Grundlage für mögliche gesetzliche Regelungen auf EU-Ebene. Obwohl sie in Deutschland nicht rechtsverbindlich sind, orientieren sich viele Hersteller an diesen Werten, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Kernaussagen
- Vitamin D: Empfehlung bleibt bei 20 µg (800 I.E.) pro Tag
- Vitamin B6: Reduzierung von 5,4 mg auf 0,9 mg pro Tag
- Folsäure: Senkung von 400 µg auf 200 µg pro Tag (außer für Schwangere: 400 µg)
- Selen: Erhöhung von 30 µg auf 45 µg pro Tag
- Vitamin C: Erhöhung von 225 mg auf 250 mg pro Tag
Die Anpassungen berücksichtigen neue EFSA-Bewertungen der tolerierbaren Aufnahmemengen (Tolerable Upper Intake Levels, ULs) sowie aktuelle Verzehrsdaten der deutschen Bevölkerung. Das BfR wendet dabei einen konservativen Ansatz an, der mehrere Sicherheitsfaktoren einbezieht.
Auswirkungen für Hersteller
Hersteller müssen ihre Produktformulierungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Besonders betroffen sind Produkte mit Vitamin B6 und Folsäure, bei denen die empfohlenen Höchstmengen deutlich gesenkt wurden.
Das BfR betont, dass für gesunde Personen mit ausgewogener Ernährung Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht erforderlich sind. Hochdosierte Produkte können sogar gesundheitliche Risiken bergen, wie beispielsweise bei Vitamin D, wo Langzeiteinnahme hoher Dosen zu Hyperkalzämie und Nierenschäden führen kann.
Handlungsempfehlungen
- Produktanalyse: Prüfen Sie alle Formulierungen auf Konformität mit den neuen Empfehlungen
- Reformulierung: Passen Sie Produkte mit Vitamin B6 und Folsäure prioritär an
- Kennzeichnung: Aktualisieren Sie Produktetiketten und Warnhinweise
- Verbraucherinformation: Kommunizieren Sie Änderungen transparent
- Marktbeobachtung: Verfolgen Sie mögliche gesetzliche Umsetzungen auf EU-Ebene
- Lagerbestände: Planen Sie Übergangsfristen für bestehende Produkte
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.
Quelle: BfR Höchstmengen 2024
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BfR Höchstmengen 2024