UK ASA verbietet 'Ultra-Processed'-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Die britische Advertising Standards Authority (ASA) hat gegen die personalisierte Ernährungsmarke Zoe entschieden und untersagt dem Unternehmen, sein Daily30+ Supplement als frei von ultra-verarbeitet...

# UK ASA verbietet 'Ultra-Processed'-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Die britische Advertising Standards Authority (ASA) hat gegen die personalisierte Ernährungsmarke Zoe entschieden und untersagt dem Unternehmen, sein Daily30+ Supplement als frei von ultra-verarbeiteten Zutaten zu bewerben.

Hintergrund

Der Fall zeigt die zunehmende Sensibilität von Aufsichtsbehörden gegenüber Werbeaussagen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel. Die ASA prüfte eine Facebook-Werbeanzeige, in der das Produkt als "pflanzliches Vollwert-Supplement... Keine ultra-verarbeiteten Pillen, keine Shakes, nur echte Lebensmittel" beschrieben wurde.

Kernaussagen

  • **ASA-Entscheidung**: Chicorée-Wurzel-Inulin und Nährhefe gelten als mehr als minimal verarbeitet
  • **Verbraucherperspektive**: ASA priorisiert Verbraucherwahrnehmung über technische Definitionen
  • **Nova-Klassifikation**: Zoes Argument basierend auf Nova-System wurde zurückgewiesen
  • **Vollwert-Begriff**: Verbraucher verstehen "Vollwert" anders als Hersteller

Die ASA argumentierte, dass Chicorée-Wurzel-Inulin und Nährhefe Verarbeitungsschritte durchlaufen haben, die über das hinausgehen, was Verbraucher als "Vollwert" oder "minimal verarbeitet" verstehen würden. Obwohl Zoe darauf verwies, dass das Produkt nach der Nova-Klassifikation nicht als ultra-verarbeitet gilt, entschied die ASA, dass die durchschnittliche Verbraucherwahrnehmung maßgeblich sei.

Auswirkungen für Hersteller

Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Werbepraxis in der Supplement-Branche. Hersteller müssen bei Aussagen zu Verarbeitungsgraden besonders vorsichtig sein und die Verbraucherperspektive berücksichtigen.

Die ASA macht deutlich, dass technische oder wissenschaftliche Definitionen nicht ausreichen, wenn die durchschnittliche Verbraucherwahrnehmung davon abweicht. Dies gilt insbesondere für Begriffe wie "Vollwert", "natürlich" oder "unverarbeitet".

Handlungsempfehlungen

  • **Werbeprüfung**: Überprüfen Sie alle Marketing-Materialien auf problematische Verarbeitungsaussagen
  • **Verbraucherperspektive**: Bewerten Sie Claims aus Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers
  • **Alternative Formulierungen**: Entwickeln Sie präzisere, weniger angreifbare Werbeaussagen
  • **Dokumentation**: Halten Sie wissenschaftliche Belege für alle Produktaussagen bereit
  • **Schulung**: Trainieren Sie Marketing-Teams zu zulässigen und unzulässigen Claims
  • **Präventive Prüfung**: Lassen Sie kritische Werbeaussagen vorab rechtlich prüfen

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Werberecht.

Quelle: [Zoe Daily30+ ASA Ruling](https://www.foodnavigator.com/Article/2025/05/21/zoe-daily30-supplement-faces-asa-ruling-over-ultra-processed-claims/)

*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.