BfR: Weniger PFAS in Hühnereiern aus Boden- und Freilandhaltung
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BfR: Deutlicher Rückgang von PFAS in Hühnereiern aus Boden- und Freilandhaltung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 6. Oktober 2025 eine erfreuliche Stellungnahme (Nr. 043/2025) zur PFAS-Belastung in Hühnereiern veröffentlicht. Die Analyse von Lebensmittelüberwachungsdaten aus 2024 zeigt eine deutliche Reduktion der Kontamination mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen.
Hintergrund
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind persistente Chemikalien, die in verschiedenen Industrieprodukten verwendet werden und sich in der Umwelt und Nahrungskette anreichern können. Die EU hat Höchstgehalte für die Summe von vier spezifischen PFAS (PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS) in Lebensmitteln festgelegt. Das BfR hat nun Daten zur PFAS-Belastung in Eiern aus verschiedenen Haltungsformen ausgewertet.
Kernaussagen der BfR-Bewertung
- Keine Grenzwertüberschreitungen: Alle untersuchten Proben lagen unterhalb der gesetzlichen Höchstgehalte
- Deutlicher Rückgang: Vier- bis sechsfache Reduktion der PFAS-Gehalte im Vergleich zu Daten von 2007-2020
- Haltungsformen: Bio- und Freilandeier weisen höhere PFAS-Gehalte auf als Eier aus Bodenhaltung
- Gesundheitsbewertung: Alleiniger Verzehr von Hühnereiern überschreitet nicht den gesundheitsbasierten Richtwert
- Gesamtexposition: Bei Berücksichtigung aller PFAS-Quellen könnte der Richtwert für einige Bevölkerungsgruppen überschritten werden
Auswirkungen für Hersteller
Für Hersteller von Eiern und eihaltigen Produkten sind diese Ergebnisse grundsätzlich positiv. Die deutliche Reduktion der PFAS-Belastung zeigt, dass Maßnahmen zur Verringerung der Umweltkontamination wirken. Dennoch bleibt die Überwachung wichtig, insbesondere bei Freiland- und Bio-Produkten, die aufgrund des Bodenkontakts der Tiere höhere Werte aufweisen können.
Handlungsempfehlungen
- Führen Sie regelmäßige PFAS-Analysen Ihrer Eierprodukte durch
- Dokumentieren Sie die Einhaltung der EU-Höchstgehalte
- Bei Freiland- und Bio-Haltung: Prüfen Sie die Bodenqualität auf PFAS-Kontamination
- Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Minimierung der PFAS-Exposition
- Kommunizieren Sie transparent über Ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.
Quelle: BfR Stellungnahme Nr. 043/2025
Quelle zum Überprüfen oder Vertiefen
BfR