BfR Warnt vor Gesundheitsrisiken durch Hochdosierte Vitamin-D-Bolus-Präparate
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BfR Warnt vor Gesundheitsrisiken durch Hochdosierte Vitamin-D-Bolus-Präparate
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 3. September 2025 eine wichtige Stellungnahme (Nr. 031/2025) zu den Gesundheitsrisiken hochdosierter Vitamin-D-Einzeldosen veröffentlicht. Die Warnung richtet sich insbesondere gegen sogenannte "Bolus-Präparate", die in großen Abständen eingenommen werden sollen.
Hintergrund
Auf dem Markt sind zunehmend Vitamin-D-Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die für eine seltene Einnahme konzipiert sind – beispielsweise 500 µg alle 20 Tage. Diese Produkte werden oft in Kombination mit Vitamin K2 angeboten. Das BfR hat die wissenschaftliche Datenlage zu diesen hochdosierten Präparaten bewertet und kommt zu besorgniserregenden Ergebnissen.
Kernaussagen der BfR-Bewertung
- Gesundheitsrisiko: Hochdosierte Vitamin-D-Einzeldosen können zu gesundheitsgefährdenden Blutkonzentrationen führen
- Besonders gefährdet: Personen, die bereits gut mit Vitamin D versorgt sind
- Studienlage: Erhöhtes Risiko für Stürze und Knochenbrüche bei sehr hohen Bolus-Dosen nachgewiesen
- Fehlerhafte Einnahme: Risiko der versehentlichen täglichen Einnahme statt der vorgesehenen seltenen Dosierung
- Empfohlene Tagesdosis: Maximal 20 µg Vitamin D pro Tag in Nahrungsergänzungsmitteln
Auswirkungen für Hersteller
Die BfR-Stellungnahme hat erhebliche Konsequenzen für Hersteller von Vitamin-D-Präparaten. Hochdosierte Bolus-Produkte sollten nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Hersteller müssen ihre Produktkonzepte überdenken und möglicherweise auf niedrigere Tagesdosen umstellen. Die Kombination mit Vitamin K2 erfordert zusätzliche Warnhinweise für Personen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen.
Handlungsempfehlungen
- Überprüfen Sie Ihre Vitamin-D-Produktpalette auf hochdosierte Bolus-Präparate
- Erwägen Sie die Umstellung auf niedrigere Tagesdosen (maximal 20 µg)
- Ergänzen Sie Warnhinweise für Personen unter Antikoagulanzien-Therapie bei K2-haltigen Produkten
- Gestalten Sie Verpackung und Gebrauchsanweisung eindeutig, um Verwechslungen zu vermeiden
- Dokumentieren Sie wissenschaftliche Begründungen für Ihre Dosierungsempfehlungen
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Lebensmittelrecht.
Quelle: BfR Stellungnahme Nr. 031/2025
Quelle zum Überprüfen oder Vertiefen
BfR