EU genehmigt entfettetes Rapspulver als Novel Food mit Aufnahmegrenzen

Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2026 entfettetes Rapspulver als Novel Food zugelassen, mit einer maximalen Tagesdosis von 10 Gramm und speziellen Kennzeichnungsanforderungen.

# EU genehmigt entfettetes Rapspulver als Novel Food mit Aufnahmegrenzen

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/386 verabschiedet, die entfettetes Rapspulver (Defatted Rapeseed Powder, DRP) als Novel Food genehmigt. Diese Zulassung bringt spezifische Aufnahmegrenzen und Kennzeichnungsanforderungen mit sich.

Hintergrund

Entfettetes Rapspulver ist ein Nebenprodukt der Rapsölproduktion und besteht hauptsächlich aus Protein und Ballaststoffen. Die EFSA hatte das Produkt zuvor als sicheres Novel Food eingestuft, allerdings mit Bedenken hinsichtlich des Mangangehalts.

Kernaussagen

  • **Neue Bezeichnung**: Das Produkt wird nun offiziell als "entfettetes Rapspulver" bezeichnet, nicht mehr als "Rapsprotein-Faser-Konzentrat"
  • **Maximale Tagesdosis**: 10 Gramm für Nahrungsergänzungsmittel für Personen über 10 Jahre
  • **Wichtige Einschränkung**: Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit DRP dürfen nicht am selben Tag konsumiert werden
  • **Kennzeichnungspflicht**: Nahrungsergänzungsmittel müssen den Hinweis tragen "Nicht für Kinder ab 10 Jahren oder jünger" und eine Warnung für Personen mit Senfallergien
  • **Inkrafttreten**: Die Verordnung tritt am 15. März 2026 in Kraft

Auswirkungen für Hersteller

Die Zulassung von entfettetem Rapspulver eröffnet neue Möglichkeiten für die Formulierung von proteinreichen Nahrungsergänzungsmitteln. Allerdings müssen Hersteller die strengen Aufnahmegrenzen und Kennzeichnungsanforderungen beachten.

Die Einschränkung, dass Produkte mit DRP nicht am selben Tag wie andere DRP-haltige Lebensmittel konsumiert werden dürfen, stellt eine besondere Herausforderung dar. Dies erfordert klare Verbraucherinformationen und möglicherweise Anpassungen in der Produktkommunikation.

Der Mangangehalt in DRP war ein Hauptgrund für die Bedenken der EFSA. Hersteller müssen sicherstellen, dass die Gesamtaufnahme von Mangan durch den Verzehr von DRP-haltigen Produkten die tolerierbaren Obergrenzen nicht überschreitet.

Handlungsempfehlungen

  • Überprüfen Sie, ob entfettetes Rapspulver für Ihre Produktformulierungen geeignet ist
  • Stellen Sie sicher, dass alle Kennzeichnungsanforderungen erfüllt werden, insbesondere die Alterseinschränkung und die Senfallergiewarnung
  • Entwickeln Sie klare Verbraucherinformationen über die Einschränkung des gleichzeitigen Verzehrs mit anderen DRP-haltigen Produkten
  • Berücksichtigen Sie den Mangangehalt bei der Formulierung und stellen Sie sicher, dass die Gesamtaufnahme sicher bleibt
  • Aktualisieren Sie Ihre Produktetiketten und Marketingmaterialien entsprechend der neuen Verordnung
  • Beachten Sie das Inkrafttreten am 15. März 2026 und planen Sie entsprechende Übergangsfristen

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwalt.

Quelle: [EU Food Regulation Updates - TraceOne](https://www.traceone.com/resources/plm-compliance-blog/eu-food-regulation-updates)