EU verschärft Grenzwerte für Kontaminanten in Nahrungsergänzungsmitteln
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EU verschärft Grenzwerte für Kontaminanten in Nahrungsergänzungsmitteln
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2023/915 neue und strengere Grenzwerte für Kontaminanten in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Diese Regelung ersetzt frühere Vorschriften und zielt darauf ab, Verbraucher besser vor gesundheitlichen Risiken durch Schwermetalle, Mykotoxine und andere Schadstoffe zu schützen.
Hintergrund
Kontaminanten in Nahrungsergänzungsmitteln können aus verschiedenen Quellen stammen: Umweltverschmutzung, Herstellungsprozesse oder natürliche Verunreinigungen der Rohstoffe. Die EU-Kommission arbeitet eng mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zusammen, um wissenschaftlich fundierte Höchstwerte festzulegen, die den Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleisten.
Kernaussagen der neuen Verordnung
- Schwermetalle: Neue Grenzwerte für Blei (0,01-3 mg/kg), Cadmium (0,005-3 mg/kg), Quecksilber (0,1-1 mg/kg), Arsen und Nickel in verschiedenen Produktkategorien
- Mykotoxine: Aktualisierte Limits für Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin und andere Pilzgifte
- PFAS: Erstmals EU-weite Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln
- Pflanzentoxine: Maximale Gehalte für Ergotalkaloide, Tropanalkaloide und Pyrrolizidinalkaloide
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und muss von Herstellern, Importeuren und Händlern eingehalten werden.
Auswirkungen für Hersteller
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln müssen ihre Qualitätskontrollsysteme anpassen und sicherstellen, dass ihre Produkte die neuen Grenzwerte einhalten. Dies erfordert:
- Regelmäßige Laboranalysen der Rohstoffe und Endprodukte
- Überprüfung und ggf. Wechsel von Lieferanten
- Dokumentation der Kontaminantengehalte
- Anpassung von Herstellungsprozessen zur Minimierung von Verunreinigungen
Produkte, die die Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden und müssen vom Markt genommen werden.
Handlungsempfehlungen
- Sofortige Überprüfung: Lassen Sie aktuelle Chargen auf die neuen Grenzwerte testen
- Lieferantenmanagement: Fordern Sie von Rohstofflieferanten Analysezertifikate an
- Qualitätssicherung: Implementieren Sie ein robustes QS-System mit regelmäßigen Kontrollen
- Dokumentation: Führen Sie lückenlose Aufzeichnungen über alle Kontaminantenanalysen
- Schulung: Informieren Sie Ihr Team über die neuen Anforderungen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwalt.
Quelle: EU-Verordnung 2023/915
Quelle zum Überprüfen oder Vertiefen
EFSA