BfR aktualisiert Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe 2024
Das BfR hat 2024 seine Höchstmengenempfehlungen aktualisiert: Vitamin D erhöht, Vitamin B6 und Folsäure reduziert. Hersteller sollten ihre Formulierungen überprüfen.
# BfR aktualisiert Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe 2024
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 2024 seine Empfehlungen für Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln aktualisiert. Die neuen Werte basieren auf den jüngsten wissenschaftlichen Bewertungen der EFSA und berücksichtigen aktuelle Verzehrsdaten der deutschen Bevölkerung.
Hintergrund
Seit 2004 entwickelt das BfR Höchstmengenempfehlungen, um Verbraucher vor übermäßiger Nährstoffzufuhr zu schützen. Diese Empfehlungen sind zwar nicht rechtsverbindlich, dienen aber als wichtige Orientierung für Hersteller und als Grundlage für mögliche EU-weite Regelungen.
Die Methodik des BfR berücksichtigt mehrere Faktoren: die von der EFSA festgelegten Tolerable Upper Intake Levels (ULs), Verzehrsdaten aus der Nationalen Verzehrsstudie (NVS II) und Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Zusätzlich werden Unsicherheitsfaktoren angewendet, um auch Personen mit hohem Verzehr zu schützen.
Kernaussagen der Aktualisierung
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- **Vitamin D**: Erhöhung von 5 µg auf 20 µg (800 IE) pro Tag
- **Vitamin B6**: Reduzierung von 5,4 mg auf 0,9 mg pro Tag
- **Folsäure**: Reduzierung von 400 µg auf 200 µg pro Tag (Ausnahme: 400 µg für Frauen im gebärfähigen Alter)
- **Selen**: Erhöhung von 30 µg auf 45 µg pro Tag
- **Vitamin C**: Erhöhung von 225 mg auf 250 mg pro Tag
Diese Anpassungen spiegeln neue wissenschaftliche Erkenntnisse wider, insbesondere die aktualisierten EFSA-Bewertungen zu Vitamin D, B6, Folat und Selen.
Auswirkungen für Hersteller
Die aktualisierten Empfehlungen haben direkte Konsequenzen für die Produktentwicklung und -formulierung:
Anpassungsbedarf: Produkte, die die neuen Empfehlungen überschreiten, sollten reformuliert werden. Auch wenn die BfR-Werte nicht rechtsverbindlich sind, orientieren sich Überwachungsbehörden und Gerichte häufig daran.
Wettbewerbsaspekte: Produkte aus dem EU-Ausland oder Drittländern unterliegen möglicherweise anderen Standards. Dies kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen, insbesondere im Online-Handel.
Verbrauchervertrauen: Die Einhaltung der BfR-Empfehlungen signalisiert Qualitätsbewusstsein und kann das Vertrauen der Verbraucher stärken.
Handlungsempfehlungen
- **Produktportfolio prüfen**: Vergleichen Sie Ihre aktuellen Formulierungen mit den neuen BfR-Empfehlungen
- **Reformulierung planen**: Passen Sie Produkte an, die die Empfehlungen deutlich überschreiten
- **Kennzeichnung aktualisieren**: Stellen Sie sicher, dass Verzehrempfehlungen und Warnhinweise korrekt sind
- **Dokumentation**: Halten Sie die wissenschaftliche Begründung für Ihre Dosierungen bereit
- **Marktbeobachtung**: Verfolgen Sie die Entwicklung möglicher EU-weiter Höchstmengen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die BfR-Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von Behörden als Orientierung herangezogen.
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Quelle: [BfR Höchstmengenempfehlungen 2024](https://www.lebensmittelverband.de/de/verband/positionen/ak-nem-stellungnahme-bfr-empfehlungen-hoechstmengen-nem)
*Hinweis: Diese Zusammenfassung dient Informationszwecken. Die dargestellten Studienergebnisse sind keine zugelassenen Health Claims. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Originalquelle.
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